Allgemeine Geschäftsbedingungen für PrivatkundenStand: 01/2019

1. Lieferung und Zahlung

  • Es ist grundsätzlich bar und ohne Abzug zu bezahlen. Hierbei ist eine ausgehängte Frachtkostenpauschale zu beachten. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich nur bis zur Bordsteinkante beim Kunden.

2. Eigenschaften des Holzes

  • Die Bandbreite von natürlichen Farb- und Strukturunterschieden einer Holzart ist kein Reklamationsgrund. Fachgerechter Rat ist einzuholen.

3. Mängelgewährleistung

  • Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen zu rügen, anderenfalls entfällt die Gewährleistung. Bei erkannten Mängeln darf die Ware nicht verarbeitet oder eingebaut werden; anderenfalls entfällt die Gewährleistung insoweit ebenfalls.
  • Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
  • Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Wandelung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
  • Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – aus-geschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
  • Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht.
  • Die Gewährleistung beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

4. Allgemeine Haftungsbegrenzung

  • Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in den Ziffern 4.4 bis 4.6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Natur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
  • Die Regelung gemäß Abs. 1 gilt nicht für Ansprüche gemäß §§1, 4 Produkthaftungsgesetz sowie für Fälle des Unvermögens oder der Unmöglichkeit.
  • Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

5. Eigentumsvorbehalt

  • Das Gelieferte bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

6. Erhebung von Daten

  • Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass wir die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen, notwendigen personenbezogenen Daten gemäß der Bestimmungen der geltenden europäischen und deutschen Datenschutzgesetze zur Geschäftsabwicklung erheben, verarbeiten und nutzen.

7. Sonderanfertigungen

  • Soweit Ware nach den speziellen Kundenwünschen angefertigt oder bestellt wird (z.B. Menge, Maße oder besondere Eigenschaften), ist diese Ware zum einen vom Umtausch ausgeschlossen und zum anderen ist eine Reklamation wegen etwaiger Irrtümer des Kunden bei der Bestellung über die Menge, das Maß oder eine besondere Eigenschaft nicht möglich.