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Allgemeine Verkaufs-u. Lieferbedingungen
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Allgemeines, Geltungsbereich
- Unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten ausschließlich.
- Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an,
es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer
Geltung zugestimmt. Wir erkennen abweichende Bedingungen des
Käufers auch dann nicht an, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender
oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender
Bedingungen des Käufers den Auftrag vorbehaltlos ausführen.
Angebote, Auftragsbestätigung
- Unsere Angebote sind freibleibend und werden vorbehaltlich
einer positiven Bankauskunft abgegeben.
- Ein Liefergeschäft auf Grund einer Bestellung des Kunden
kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder
durch unsere Lieferung der Ware zustande. Unsere schriftliche
Auftragsbestätigung ist vom Kunden sofort zu prüfen.
Etwaige Abweichungen von seiner Bestellung sind uns sofort anzuzeigen.
Erfolgt dies nicht, so richtet sich der Vertragsinhalt nach dem
Inhalt unserer Auftragsbestätigung.
- Wird eine verbindliche Bestellung vom Kunden storniert oder
geändert, werden daraus resultierende Mehrkosten (Stornogebühren)
weiterberechnet.
- Der Käufer hat die für Ihn bestellte Ware innerhalb
von 4 Wochen nach Wareneingang abzunehmen. Kommt der Käufer
mit der Abnahme der Ware in Verzug, so sind wir berechtigt, pro
angefangenen Kalendermonat 10,00% p.a. des Kaufpreises als Nichtabnahmeentschädigung
zu verlangen. Die Geltendmachung eines evtl. weitergehenden Schadens
bleibt unberührt.
Lieferung, Gefahrenübergang und Verzug
- Mit der Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferort
geht die Gefahr auf den Käufer über.
- Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
- Vereinbarte Lieferfristen gelten als ungefähr. Unsere
Auftragsbestätigungen sind keine Liefervereinbarungen, das
darin enthaltene Datum dient der Vorankündigung. Betriebsstörungen,
höhere Gewalt oder sonstige von uns nicht zu vertretende
Umstände entbinden uns von der Einhaltung dieser Fristen,
ohne dass dem Käufer hieraus ein Recht auf Entschädigung
oder Rücktritt vom Vertrage erwächst. Sind Lieferzeiten
vereinbart, und ist die Lieferung nicht zu der bestimmten Zeit
erfolgt, muss uns der Kunde eine angemessene Nachfrist bewilligen,
wobei in der Regel dabei auszugehen ist, dass eine angemessene
Frist mindestens drei Wochen beträgt. Der Kunde ist nach
Ablauf der Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Für verspätete Lieferungen unserer Lieferanten übernehmen
wir keinerlei Haftung.
- Für Lieferungen unter € 250,- Nettowarenwert berechnen
wir in jedem Fall eine zusätzliche Frachtkostenpauschale
von € 17,50.
Zahlung
- Wenn nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis bei Empfang
der Ware ohne Abzug sofort fällig.
- Bei Zahlungsverzug des Kunden stehen uns Verzugszinsen nach
den gesetzlichen Vorschriften zu.
Eigenschaften des Holzes
- Holz ist ein Naturprodukt, seine naturgegebenen Eigenschaften,
Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere
hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und
chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen.
- Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen
Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften
des Naturproduktes Holz und stellt keinerlei Reklamations- oder
Haftungsgrund dar.
- Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die gelieferte
Ware für die vom Käufer vorgesehenen Zwecke geeignet
ist, es sei denn, eine Beschaffenheitserklärung wurde im
Vertrag ausdrücklich schriftlich vereinbart. Die Zusendung
von Mustern ist keine Beschaffenheitsvereinbarung.
- Gegebenenfalls hat der Käufer fachgerechten Rat einzuholen.
Mängelrüge, Gewährleistung
- Der Käufer hat die Ware unverzüglich auf Menge
und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel
sind innerhalb von 5 Werktagen durch schriftliche Anzeige zu
rügen. Verborgene Mängel hat der Käufer uns
unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Unterlässt
der Käufer die unverzügliche Untersuchung der Ware
und Rüge des Mangels, kann er sich auf den Mangel nicht
berufen.
- Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht
darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft
bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die
Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein Beweissicherungsverfahren
durch einen von der IHK am Sitz des Käufers beauftragten
Sachverständigen erfolgte.
- Bei berechtigten Beanstandungen sind wir befugt, unter Berücksichtigung
der Art des Mangels und der Interessen des Käufers die Art
der Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) festzulegen.
Ist die Ersatzlieferung oder Nachbesserung nicht möglich,
so ist der Käufer wahlweise berechtigt vom Vertrag zurückzutreten
oder eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Übergabe
der Ware.
Warenrücknahme
- Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme
oder Umtausch von angenommener Ware. Eine Rücknahme kann
nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung erfolgen. Hierbei
kann nur einwandfreie original verpackte Ware aus dem zum Zeitpunkt
der Rücknahme aktuellen Lagerprogramm zurückgegeben
werden.
- Für die Rücknahme berechnen wir eine Bearbeitungs-
und Umtauschpauschale von 15% des Warenwertes, mindestens jedoch € 25,-
je Rückgabe, zuzüglich Logistikkosten.
Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen
Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung
vor. Bei Zahlungsverzug sind wir zur Rücknahme der Ware
nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe
verpflichtet.
- Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern,
solange er mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber
nicht im Verzug ist. Forderungen aus dem Verkauf der Vorbehaltsware
tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber an uns ab.
Wir nehmen diese Abtretung an.
- Die Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware durch
den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird unsere
Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
verarbeitet oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an
der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu
den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen
zum Zeitpunkt der Verarbeitung bzw. Vermischung. Ist die andere
Sache als Hauptsache anzusehen, wird bereits jetzt vereinbart,
dass der Käufer uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt.
Wir nehmen die Anteilsübertragung an. Der Käufer verwahrt
unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich für uns. Für das
durch die Verabreitung entstehende Produkt gilt im übrigen
das gleiche wie für unsere unter Vorbehalt gelieferte Ware.
- Wir ermächtigen den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs
zur Einziehung der abgetretenen Forderungen. Wir werden von der
eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der
Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Auf Verlangen
hat uns der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen
zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Wir sind ermächtigt,
den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine
Kosten gegen Verlust und Gefahr ausreichend zu versichern und
sie in einer Weise zu lagern, dass unser Eigentum nicht gefährdet
wird. Für den Versicherungsfall tritt der Käufer uns
seine Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaft hiermit
ab. Wir nehmen die Abtretung an.
- Mit Zahlungseinstellung und/oder Antrag auf Eröffnung
des Insolvenzverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung,
zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware oder die Ermächtigung
zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Dies gilt nicht für
die Rechte des Insolvenzverwalters.
- Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheit
unsere Forderung gegen den Käufer um mehr als 20%, so sind
wir insoweit auf Verlangen des Käufers auf Freigabe verpflichtet.
Schadenersatzansprüche
- Schadenersatzansprüche des Käufers, gleich aus
welchen Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten
aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung,
sind ausgeschlossen.
- Dies gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz,
in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit,
für Ansprüche aus einer Garantie, wegen Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch für
die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit
kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung
der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht
verbunden.
Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen
und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien ergebenden
Streitigkeiten, ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, unser Geschäftssitz. Wir haben
jedoch auch das Recht, den Käufer an seinen allgemeinen
Gerichtsstand zu verklagen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen
des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
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